Description
Speziell für das Entfernen des Schwanzes von Fischen entwickelte Schere mit ergonomischen Griffen.
Erlass vom 17. Mai 2011
Der vorliegende Erlass gilt für die maritime Freizeitfischerei, die in allen ihren Formen zu Fuß, vom Ufer aus, unter Wasser oder von Bord aus ausgeübt wird.
Er gilt in den Gewässern unter französischer Hoheit oder Gerichtsbarkeit.
Die Exemplare der gefischten Arten, die im Anhang zu diesem Erlass aufgelistet sind, müssen markiert werden. Diese Markierung besteht aus dem Abtrennen des unteren Teils der Schwanzflosse.
Betroffene Arten : Wolfsbarsch, Bonito, Kabeljau, Corb, Denti, Dorade, Schwertfisch, Hummer, Languste, Köhler, Makrele, Marlin, Pagrelli, Drachenkopf, Sar, Seezunge, Thazard, Thunfisch, Atlantischer Segelfisch.






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